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Erste Hilfe Kurs Kostenübernahme

Kostenübernahme

für erste-Hilfe-Kurse

Wenn du oder dein Unternehmen bzw. Betrieb einem Unfallversicherungsträger angehörst, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kostenübernahme für deinen Erste-Hilfe-Kurs durch deine Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK). Der Kurs ist für dich kostenlos, da wir dazu berechtigt sind, direkt mit deinem Versicherungsträger abzurechnen. Zu den Versicherungsträgern gehören u.a.:

 

Berufsgenossenschaften

z BG Bau         (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

z BG ETEM      (Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse)

z BGHM           (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)

z BGHW           (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik)

z BGN              (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

z BG RCI          (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie)

z BG Verkehr  (BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)

z BGW              (BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

z VBG               (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

z UK NRW                      (Unfallkasse Nordrhein-Westfalen)

z UVTöH                         (Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

z BS GUV                       (Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband)

z KUVB                           (Bayerische Landesunfallkasse)

z GUV Oldenburg          (Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg)

z GUVH | LUKN              (Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover -

                                            Landesunfallkasse Niedersachsen)

z UK BB                          (Unfallkasse Brandenburg)

z FUK BB                        (Feuerwehrunfallkasse Brandenburg)

z UK Bremen                  (Unfallkasse freie Hansestadt Bremen)

z UK Hessen                   (Unfallkasse Hessen)

z UK Nord                       (Unfallkasse Nord)

z UK Sachsen                 (Unfallkasse Sachsen)

z UK Sachsen -Anhalt   (Unfallkasse Sachsen-Anhalt)

z UK Thüringen              (Unfallkasse Thüringen)

z UVB                              (Unfallversicherung Bund und Bahn)

z SVLFG                          (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Um dich bei der Kostenübernahme zu unterstützen und dir diese so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für dich eine Schritt-für-Schritt Anleitung bereitgestellt.

1.

Kontaktiere deine Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) und erfrage bei der für dich zuständigen Aufsichtsperson, für wie viele Personen aus deinem Unternehmen die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernommen werden.  Diese Übernahme ist von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Betriebsgröße, Schichtarbeit, Art des Betriebes (z.B. Baustellen) und dem Gefahrenpotential des Betriebes, abhängig.

2.

Wenn du einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. UK NRW, UVTöH), der BGN oder der BGW angehörst, benötigst du vor der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs eine Kostenübernahme-Zusage bzw. einen Gutschein von deinem Versicherungsträger. Diesen musst du bzw. der Seminarteilnehmer im Original am Tag der Ersten-Hilfe-Schulung mitbringen und dem Dozenten zu Beginn des Seminars aushändigen. Dies ist die Grundlage, um mit eurer BG bzw. UK abrechnen zu können.

 

Die Anforderungsformulare der UK NRW findest du hier.

 

Angehörige der BGN können ihre Anfrage Online (hier), per Mail (ErsthelferAusbildung@BGN.de) oder telefonisch (0621 - 4456 3222) einreichen.

Als Mitgliedsbetrieb der BGW nutzt du für deine Anfrage das Online-Abrechnungsverfahren. Die BGW erkennt handschriftlich ausgefüllte Teilnahmeformulare nicht mehr an. Ein Vorteil dabei ist, dass das online ausgefüllte und ausgedruckte Formular eine Kostenzusage seitens der BGW für dich ist. Die Internetseite dazu findest du hier.

Bitte beachte, dass die Versicherungsträger für eine Kostenübernahme-/ Gutschein-Anfrage ca. vier Wochen vor Kursbeginn voraussetzten.

3.

Unabhängig davon welcher Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse du angehörst, benötigen wir von dir für die Abrechnung mit deinem Versicherungsträger das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und im Original. Dieses bringst du (bzw. der Seminarteilnehmer) bitte zum Kurs mit und überreichst es zu Beginn des Seminars dem Dozenten.

4.

Finde einen passenden Kurs aus unseren offenen Veranstaltungen oder buche auf Wunsch ein In-House-Seminar in deinem Betrieb.

Bitte beachte, dass wir dir die Kostenübernahme-Anfrage bei dem für dich zuständigen Versicherungsträger leider nicht abnehmen dürfen und dir somit nicht als Service anbieten können.

Kommt eine Kostenübernahme durch deine Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) nicht zustande, sind die Kosten durch den Auftraggeber selbst zu tragen. Erkundige dich daher bitte im Voraus bei der für dich zuständigen Aufsichtsperson deiner BG bzw. UK.

Ebenso ist für die Kostenübernahme bzw. anschließende Rechnungsstellung die gemäß AGB vorgegebene Mindestpersonenzahl von 12 Personen pro Seminar maßgeblich. Sollte diese vom Versicherungsträger unterschritten werden oder die Personen am Tag des Seminars nicht anwesend sein, ist die Differenz vom Auftraggeber zu begleichen.

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