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Brandschutzunterweisung Düsseldorf

Brandschutzunterweisung

nach ASR A2.2

Düsseldorf

Alle zwei bis drei Minuten kommt es in Deutschland zu einem Wohnungsbrand. Ob ein brennender Papierkorb, ein einfacher Zimmerbrand oder eine brennende Lagerhalle. Jeder dieser Brände hat ursprünglich klein begonnen. Die Schäden, die jährlich durch Flammen und Rauch verursacht werden, gehen dabei in Milliardenhöhe. Während die Sachschäden in der Regel durch die Versicherungen gedeckt werden, sind Personen- und Imageschäden auch durch Versicherungen nicht zu schützen oder zu ersetzen.

Aus diesem Grund sieht die ASR A2.2 für den Brandschutz eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch eine Fachkraft vor. Diese soll gewährleisten, dass deine Angestellten durch Sensibilisierung die Ursprünge für einen Brand frühzeitig erkennen und das Risiko der Entstehung somit minimiert wird.

 

Die Inhalte der Unterweisung beschränken sich dabei aber nicht nur auf die Prävention. Ebenso gehören Themen wie die Grundlagen der Verbrennung und des Löschens, das Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, die Brandschutzordnung, brandschutztechnische Einrichtungen und Löschgeräte zur Unterweisung.

Neben diesen allgemeinen Inhalten muss bei einer Unterweisung auch auf das Gefahrenpotential eingegangen werden, welches von Betrieb zu Betrieb variiert und von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, wie z.B.:

  • Arbeitet dein Betrieb mit Chemikalien?

  • Herrscht in deinem Betrieb hoher Publikumsverkehr?

  • Arbeitest du mit körperlich und/ oder geistig behinderten Menschen?

  • Beschäftigst du Angestellte, die beeinträchtigt sind (z.B. Rollstuhlfahrer)?

  • Arbeitest du mit Kindern zusammen?

  • Gibt es Besonderheiten, die den baulichen oder vorbeugenden Brandschutz betreffen (z.B. Sammelstelle auf dem Nachbargrundstück oder eine CO2-Löschanlage)?

Aus diesem Grund gehen wir bei der Brandschutzunterweisung individuell auf die Gegebenheiten in deinem Unternehmen ein.

Bitte beachte, dass die ASR A2.2 (Punkt 7.2 und 7.3) bei der Unterweisung der Mitarbeiter differenziert. Während für Mitarbeitern ohne besondere Aufgaben im Brandschutz eine klassische Unterweisung ausreicht (Punkt 7.2), müssen die Brandschutzhelfer im Rahmen ihrer jährlich Unterweisung durch eine fachkundige Person unterwiesen werden. Ebenso wird eine Feuerlöschübung in regelmäßigen Abständen gefordert.

Rechtliche Grundlage

z DGUV Information 205-023 - Punkt 1.1

z Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - § 12

z Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 - Punkt 7

z DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungsvorschrift - § 22 Abs. 2

Zielgruppe

z Angestellte aller Betriebe und Unternehmen

z Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen

z Beamte in Behörden und Ämtern

z Mitglieder von Vereinen und Sportgruppen

z Jeder Interessierte ist herzlich willkommen

Ausbildungsinhalte der Brandschutzunterweisung

Die Theorie beinhaltet u.a.:

z Brandursachen, -entstehung und -gefahren

z Brandlehre

z Brandklassen

z Löschmittel

z Brandschutzeinrichtungen (Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungen)

z Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege

z Sicherheitskennzeichnung

z Alarmierungswege, -mittel und Alarmierung

z Brandursachen /-gefahren

z Kennzeichnungen

z Spannende Experimente

Infos zur Brandschutzunterweisung

Nach der theoretischen Unterweisung deiner Mitarbeiter begehen wir gemeinsam eure Räumlichkeiten und betrachten diese aus brandschutztechnischer Sicht. Wie verlaufen die Fluchtwege und wie sind sie gekennzeichnet? Wie lassen sich die Fluchttüren entriegeln? Wo befinden sich Feuerlöscher oder die Sammelplätze für Mitarbeiter? Für die Begehung ist es notwendig, dass alle Wege und Räumlichkeiten frei zugänglich sind. Daher ist die Anwesenheit eines Verantwortlichen mit Schlüsselgewalt (Verfügbarkeit von Schlüsseln, Codes, Magnetkarten, usw.) für die gesamte Dauer der Begehung erforderlich.

Da jeder Teilnehmer ein persönliches Zertifikat erhält, benötigen wir für die Beurkundung einen gültigen Lichtbildausweis.

Zeitansatz

Dauer des Seminars ist abhängig von der Teilnehmerzahl und dem Schulungsinhalt (mit oder ohne Feuerlöschtraining).

Preise für Schulungen nach

ASR A2.2, Punkt 7.2

(betrifft alle Beschäftigte)

z Für Einzelteilnehmer 39,00 €

z Bei In-House-Schulungen bis 10 Teilnehmer 350,00 €, jeder weitere

        Teilnehmer 20,00 €.

z Keine weiteren versteckten Kosten, wie z.B. für Anfahrt oder Material

z iMergency ist von der Umsatzsteuer (MwSt.) befreit

Preise für Schulungen nach

ASR A2.2, Punkt 7.3

(betrifft die Brandschutzhelfer)

z Für Einzelteilnehmer 79,00 €

z Bei In-House-Schulungen bis 5 Teilnehmer 390,00 €, jeder weitere

        Teilnehmer 69,00 €.

z Inkl. Feuerlöschtraining am Brandsimulator

z Keine weiteren versteckten Kosten, wie z.B. für Anfahrt oder Material

z iMergency ist von der Umsatzsteuer (MwSt.) befreit

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