top of page

Erste Hilfe

Ganz gleich für welchen Anlass du deine Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigst, iMergency ist dazu befähigt, sämtliche Schulungen in der Ersten Hilfe durchzuführen.

 

Unsere Erste-Hilfe-Ausbildung entspricht den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) für die Erste Hilfe in Betrieben. Dies ermöglicht es uns, dir bundesweit anerkannte Aus- und Fortbildungen anzubieten und diese durch eine bei allen Behörden und Ämtern (z.B. Straßenverkehrsamt) anerkannte Urkunden die erfolgreiche Teilnahme an unseren Kursen zu bescheinigen. Selbstverständlich wirst du durch diese Beurkundung ebenso als betrieblicher Ersthelfer anerkannt.

Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Erste-Hilfe-Kursen:

  • Bei der Ersten-Hilfe-Ausbildung werden zunächst die Grundlagen vermittelt. Diese richtet sich an alle, die zuvor noch keinen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben oder bei denen dieser insgesamt länger als zwei Jahre zurück liegt. Auch Fahrschüler aller Führerscheinklassen (A, A1, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, L, T und M) und Personen die eine Bescheinigung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigen, können die Erste-Hilfe-Ausbildung besuchen.

  • Die Erste-Hilfe-Fortbildung hingegen knüpft an das erworbene Wissen der Ausbildung an. Voraussetzung für eine Fortbildung ist, dass der letzte Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Dabei ist es egal, ob es sich um die Aus- oder Fortbildung handelt. Hier werden nicht nur bereits behandelte Themen wieder aufgefrischt und vertieft, sondern auch weitere Inhalte aufgegriffen und nach deinem Interesse behandelt.

Betriebliche Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Ersthelfer du benötigst, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 § 26. Diese besagt, dass bei zwei bis 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein muss. Sind mehr als 20 Mitarbeiter vorhanden, gilt:

  • für Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5 % der Beschäftigten

  • in sonstigen Betrieben: 10 % der Beschäftigten

  • in Kindertageseinrichtungen: je Kindergruppe ein Ersthelfer

  • in Hochschulen: 10 % (nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 siebtes Sozialgesetzbuch).

Jedoch solltest du bei der Anzahl deiner betrieblichen Ersthelfer Faktoren berücksichtigen wie den Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch HomeOffice, Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, um zu gewährleisten, dass du die geforderte Anzahl betrieblicher Ersthelfer zu jedem Zeitpunkt erfüllen kannst.

Die Zertifizierung von iMergency durch die Unfallversicherungsträger garantiert dir eine geprüfte Qualität und die Sicherheit, bedingungslos als betrieblicher Ersthelfer anerkannt zu werden. Zudem kannst du die Kurse größtenteils oder sogar vollständig über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abrechnen, sodass die Schulung für dich und deine Mitarbeiter kostenfrei ist. Auch die Abrechnung über das Gutscheinen-Verfahren stellt kein Problem dar. Hier erfährst du mehr zu diesem Thema.

iMergency Zulassungs-Kennziffer: 8.1179

bottom of page