Brandschutzordnung
nach DIN 14096
Du willst für dein Unternehmen eine Brandschutzordnung erstellen lassen?
Wir planen und evaluieren eine individuelle und gesetzeskonforme, auf dein Unternehmen abgestimmte, Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Dabei orientieren wir uns an den aktuellen rechtlichen Grundlagen, wie dem Landesbaurecht sowie den Arbeitsstättenverordnungen. Sollte eine Gefährdungsbeurteilung oder ein Brandschutzkonzept für dein Unternehmen vorliegen, werden diese ebenfalls bei der Erstellung berücksichtigt und eingebunden.
Die fertige Brandschutzordnung dient dazu, allen Personen, die sich in einem Objekt befinden, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie Regeln für das Verhalten im Brandfall zu erläutern. Sie ist als Dienstanweisung bzw. Hausordnung zu verstehen.
Zudem dient die Brandschutzordnung dazu, im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterunterweisung, alle Betriebsangehörigen zu unterrichten.
Rechtliche Grundlage
Eine bundeseinheitliche Regelung zur Brandschutzordnung gibt es nicht. Lediglich die Arbeitsstättenverordnung liefert einen Hinweis. Diese besagt, dass für Arbeitsstätten geeignete und ausreichende Informationen zum Brandschutz an die anwesenden Personen innerhalb des Betriebes bzw. Gebäudes weiterzugeben sind.
Stattdessen wird die Brandschutzordnung durch länderspezifische Rechtsvorschriften gefordert. Da sich die Mustervorschriften und Mustererlasse der jeweiligen Bundesländer unterscheiden, ist eine Pauschalisierung nicht möglich.
Im Allgemeinen wird die Brandschutzordnung gefordert durch:
z DGUV Vorschrift 1 - § 24 Abs. 5
z DGUV Information 205-001
z Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
z Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 - Punkt 7
z Ggf. Gefährdungsbeurteilung des Betriebes
z Ggf. Auflagen von Ämtern und Behörden
z Ggf. Auflagen von Versicherungen
Weitere Rechtsgrundlagen hängen u.a. von den Sonderbauverordnungen der jeweiligen Bundesländer ab. Einige allgemeingültige Vorschriften sind z.B.:
z Betriebs-Verordnung (BetrVO) - § 10
z Beherbergungsstättenverordnung (MBeVo) - § 11
z Hochhausrichtlinie (MHHR) - Kap. 9.2
z Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) - § 42
z Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) - § 42
z Schulbaurichtlinie (MSchulbauR) - Kap. 11 (5)
z Regelung zum Betrieb von Krankenhäusern
Hinweis zur Gliederung der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung dient als Regelung für das Verhalten von Personen im Brandfall und gliedert sich in die Teile A, B und C. Dabei werden in den jeweiligen Teilen unterschiedliche Personengruppen berücksichtigt.
Teil A - Aushang - richtet sich an alle Personen (z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte, Mitarbeiter, Fremdfirmen), die sich im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten.
Teil B - für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben - richtet sich an alle Personen, welche sich regelmäßig in der baulichen Anlage befinden (z.B. Bewohner, Beschäftigte).
Teil C - für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben - richtet sich an alle Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftrager, Brandschutzingenieur, Evakuierungshelfer).
Wie erhalte ich meine Brandschutzordnung?
Um uns mit der Erstellung deiner Brandschutzordnung zu beauftragen, lade unseren Fragebogen zu deinem Unternehmen herunter und sende uns diesen ausgefüllt per Post oder als Mail zu. Relevante Details werden gemeinsam abgestimmt. Nach der Evaluation und Prüfung erhältst du in wenigen Tagen eine individuelle auf dein Unternehmen angepasste Brandschutzordnung via Post.
Ändern sich mit der Zeit relevante Inhalte (wie z.B. Ansprechpartner, Telefonnummern, Abläufe im Betriebsablauf, usw.), passen wir deine Brandschutzordnung jederzeit an die aktuellen Novellierungen an.
Angaben zur Erstellung einer Brandschutzordnung - DIN 14096 - DocV007-V1.0
Preise
Erstellen einer Brandschutzordnung pauschal 349,00 €.
z Erstellen einer Brandschutzordnung der Teile A, B und C
z Eine gedruckte und gebundene Version deiner Brandschutzordnung
z inkl. Umsatzsteuer (MwSt.)
z inkl. Versand
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